Lebenslauf

Der Lebenslauf (ausführlich oder tabellarisch):

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der Lebenslauf generell in einer tabellarischen Form ausgearbeitet, ein ausführlicher Lebenslauf wird von Unternehmen heute selten erwartet. Die Flut der Bewerbungen lässt es in den meisten Fällen nicht zu, dass Personalchefs sich mit langen Texten auseinandersetzen. Die Informationen im Lebenslauf müssen auf den ersten Blick ersichtlich und gut nachvollziehbar sein.

Der tabellarische Lebenslauf besteht aus folgenden Themen:

  • Persönliche Angaben
  • Schulische und berufliche Ausbildung
  • Berufliche Praxis, vorherige Arbeitgeber
  • Qualifikationen
  • Datum und Unterschrift

Daten, die im Themenbereich „persönliche Angaben“ in jedem Fall enthalten sein müssen:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefon, eventuell eMail-Adresse
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder (falls vorhanden)


Optional können folgende Angaben im Lebenslauf aufgeführt werden:

  • Staatsangehörigkeit (bei ausländischen Bewerbern sinnvoll)
  • Konfession (abhängig vom Unternehmen)
  • Name der Eltern
  • Anzahl der Geschwister (vor allem bei Bewerbungen im sozialen Bereich)

Bei der Angabe von Berufsausbildung und beruflichem Werdegang gelten folgende Regeln:

  1. Die Angaben sind in chronologischer Reihenfolge anzugeben.
  2. Beginn und Ende sind zumindest im Format mm/jjjj anzugeben.
  3. Der Name und Ort der Ausbildungsstätte bzw. des Unternehmens sind anzugeben.
  4. Die genaue Berufsbezeichnung ist entsprechend des jeweiligen Vertrags aufzuführen.

Da vor allem die Angaben über die berufliche Laufbahn wichtige Hinweise auf die Qualifikation eines Bewerbers liefern, können Sie hier in Stichpunkten charakteristische Tätigkeiten anführen. Vor allem, wenn Ihnen in der Vergangenheit Aufgaben übertragen wurden, die über die eigentliche Stellenbeschreibung hinausgingen, ist diese Angabe besonders wichtig.

Für die Angabe von Weiterbildungen und zusätzlichen Qualifikationen gilt:

  • Unterscheidung zwischen privaten und betrieblichen Weiterbildungen genau angeben;
  • Hinweis, welcher Abschluss erreicht wurde und ob ein Zertifikat ausgestellt wurde;
  • Belegbarkeit.

Sie müssen alle Weiterbildungen genau belegen können. Ein Sprachkurs am PC für eine Urlaubsreise ist keine fremdsprachliche Weiterbildung und sollte gegebenenfalls als „Grundkenntnisse“ angegeben werden.

Schlussendlich endet der tabellarische Lebenslauf mit dem aktuellen Datum (identisch mit dem Datum des Anschreibens) und der Unterschrift mit Vor- und Familiennamen.

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